Datenaustausch / Schnittstellen

Bei der Konzeption der Software wurden insbesondere die Richtlinien der §§ 301 (4) und 302 SGB V für den elektronischen Datenaustausch mit Kosten- und Leistungsträgern vorgesehen.


Datenaustausch gemäß §301 SGB V

Datenaustausch gemäß §302 SGB V

Labordatenübertragung

Sonstige Schnittstellen (GDT / HL7 / XML) auf Anfrage!