Datenaustausch / Schnittstellen
Bei der Konzeption der Software wurden insbesondere die Richtlinien der §§ 301 (4) und 302 SGB V für den elektronischen Datenaustausch mit Kosten- und Leistungsträgern vorgesehen.
Datenaustausch gemäß §301 SGB V
- Online-Datenaustausch für Reha- und Akutbereich mit Rentenversicherern sowie den Gesetzlichen Krankenkassen
Datenaustausch gemäß §302 SGB V
- Kostenträgerverwaltung zur Ermittlung von Abrechnungs- und Datenannahmestellen
- Verwaltung der bundeseinheitlichen Heilmittelpositionsnummern mit externer Anwendungsreferenz
- Übermittlung der Abrechnung auf elektronischem Weg
- Automatische Erstellung der Abrechnungsprotokolle
Labordatenübertragung
- Übertragung der Daten eines Fremdlabors mittels DFÜ
- Patientenbezogene Zuordnung der Labordaten
Sonstige Schnittstellen (GDT / HL7 / XML) auf Anfrage!